Personalreglement mit Anhang Entschädigung Behördenmitglieder; Rechtsetzung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung wird bekannt gegeben, dass die Einwohnergemeindeversammlung von Madiswil am 9. Juni 2026 das Personalreglement mit Anhang Entschädigungen Behördenmitglieder einer Totalrevision unterzogen hat.
Die neuen Bestimmungen treten, unter Vorbehalt einer allfälligen Beschwerde, auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder untenstehend unter "Downloads" eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen das Inkrafttreten des beschlossenen Reglements kann innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau in Wangen a.A. schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Madiswil, 17. August 2026 Gemeinderat Madiswil
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| Personalreglement mit Anhang Entschädigung Behördenmitglieder (PDF, 312 kB) | Download | 0 | Personalreglement mit Anhang Entschädigung Behördenmitglieder |