Aufgrund des kantonalen Gesetzes über die Hundetaxe ist für jeden mindestens sechs Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Stichtag ist der 1. August. Die Taxe beträgt gemäss Gebührenverordnung Fr. 100.00 pro Tier und ab 4 Hunden pauschal Fr. 300.00. Sollten Sie die zugestellte Gebührenrechnung noch nicht bezahlt haben, bitten wir Sie, dies vorzunehmen. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihren Hund bei der Gemeindeschreiberei anmelden müssen, sollte dies noch nicht erfolgt sein.