Kopfzeile
Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Steuererklärung
Es ist bereits wieder soweit: Die Steuererklärung für das Jahr 2023 ist auszufüllen. Es gelten grundsätzlich folgende Fristen zur Einreichung:
- 15. März 2024 für unselbständig Erwerbende
- 15. Mai 2024 für selbständig Erwerbende
Die Gemeindeverwaltung kann bis 31. Mai 2024 eine Verlängerung bewilligen. Über diese Frist hinaus sind Gesuche um Fristverlängerungen schriftlich an die Steuerverwaltung, Dienstleistungszentrum, 3400 Burgdorf, zu richten, oder am besten online über www.taxme.ch zu erfassen. Fristverlängerungen bis am 15. Juli sind online kostenlos (schriftlich Fr. 20.00), solche bis 15. September (online Fr. 20.00 / schriftlich Fr. 40.00) und 15. November (online Fr. 40.00 / schriftlich Fr. 60.00) kostenpflichtig.
Es wird sehr empfohlen, die Steuererklärung online auszufüllen (www.taxme.ch). Das Online-Programm ist einfach aufgebaut. Die Daten lassen sich beliebige Male verändern (sofern Sie die Daten noch nicht freigegeben haben).
Unter www.taxme.ch stehen Ihnen weitere Dienstleistungen zur Verfügung wie z.B. das TaxMe-Portal (BE-Login). Nach der persönlichen Registrierung haben Sie Einsicht auf Ihr persönliches Steuerdossier.
Wie die Steuererklärung auch immer ausgefüllt wird, wir danken den Steuerpflichtigen für die fristgerechte Einreichung der Dokumente.