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Steuererklärung
Es ist bereits wieder soweit: Die Steuererklärung für das Jahr 2024 ist auszufüllen. Es gelten grundsätzlich folgende Fristen zur Einreichung:
- 15. März 2025 für unselbständig Erwerbende
- 15. Mai 2025 für selbständig Erwerbende
Die Gemeindeverwaltung kann bis 31. Mai 2025 eine Verlängerung bewilligen. Über diese Frist hinaus sind Gesuche um Fristverlängerungen schriftlich an die Steuerverwaltung, Dienstleistungszentrum, 3400 Burgdorf, zu richten, oder am besten online über www.taxme.ch zu erfassen. Fristverlängerungen bis am 15. Juli sind online kostenlos (schriftlich Fr. 20.00), solche bis 15. September (online Fr. 20.00 / schriftlich Fr. 40.00) und 15. November (online Fr. 40.00 / schriftlich Fr. 60.00) kostenpflichtig.
Es wird sehr empfohlen, die Steuererklärung online auszufüllen (www.taxme.ch). Das Online-Programm ist einfach aufgebaut. Die Daten lassen sich beliebige Male verändern (sofern Sie die Daten noch nicht freigegeben haben).
Neu erfolgt der Einstieg über BE-Login mit AGOV: Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services nun auch AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts. Seien Sie unbesorgt, die Umstellung gelingt für Sie ganz einfach. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Hierfür haben Sie Zeit bis Sommer 2025. Mehr zu AGOV im Kanton Bern unter www.be.ch/agov.
Wie die Steuererklärung auch immer ausgefüllt wird, wir danken den Steuerpflichtigen für die fristgerechte Einreichung der Dokumente.