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Wichtiges zum Hundegesetz im Kanton Bern
Aufsicht: Hunde dürfen im öffentlichen Raum nie unbeaufsichtigt sein und müssen jederzeit unter Kontrolle stehen.
Leinenpflicht: Leinenpflicht gilt auf Schul- und Spielplätzen, Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen/Haltestellen, auf Nutztierweiden, in Naturschutzgebieten sowie an weiteren von Gemeinden bestimmten Orten. Ein Maulkorb ist vorgeschrieben, wenn dies angeordnet wurde oder der Hund bissig ist.
Mehrere Hunde: Es dürfen höchstens drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden (Ausnahmen siehe www.be.ch/hundExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Umwelt: Hundekot ist zwingend zu beseitigen. Bei Verstössen droht eine Ordnungsbusse.
Haftpflichtversicherung: Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. Franken Deckung obligatorisch.
Aggressionsverhalten: Bisse und andere Vorfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden: Tel. 031 633 52 70, Mail: info.ved@be.ch
Rassenliste: Der Kanton Bern führt keine Rassenliste.
Sachkundenachweis: Seit 1. Januar 2017 ist der SKN nicht mehr obligatorisch, freiwillige Kurse sind jedoch möglich. Andere Kantone können eigene Regeln haben.
Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter
Neu mit Hund: Bei der Wohngemeinde melden. Diese trägt Sie in der Datenbank AMICUS ein, anschliessend erhalten Sie Ihr Login.
Bereits Hundehalter/in mit neuem Hund: Die Registrierung läuft ebenfalls über AMICUS. Personendaten und Adressänderungen nimmt Ihre Gemeinde vor.
Registrierung des Hundes
Alle Hunde müssen mit Mikrochip gekennzeichnet und in AMICUS registriert sein. Die Tierärztin/der Tierarzt implantiert den Chip und nimmt die Erstregistrierung vor. Beim Übernehmen eines bereits registrierten Hundes entfällt dies. Nach der Registrierung erhalten Sie die Pet Card (diese wird ab 2026 nur noch elektronisch geführt). Tierdatenänderungen erledigt Ihre Tierarztpraxis. Mehr Infos: www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für Hunde aus dem Ausland gilt ebenfalls die Registrierungspflicht über die Tierarztpraxis.
Ehrenkodex für Hundehalter/innen
- Sie tragen die Verantwortung für Ihren Hund.
- Kinder und Hunde nie unbeaufsichtigt zusammenlassen.
- Rücksicht nehmen: Bei Begegnungen Hund zu sich rufen und bei angeleinten Hunden ebenfalls anleinen.
- Bei einem Vorfall ruhig bleiben und auf Wunsch Kontaktdaten austauschen.
Weitere Informationen:
LANAT – Amt für Landwirtschaft und Natur, Veterinärdienst, Herrengasse 1, 3011 Bern
www.be.ch/HundExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.