Gemeindeurnenwahlen vom 18. Oktober 2026; Erwahrung der Ergebnisse
Der Gemeinderat erwahrt die Gemeindewahlen vom 18. Oktober 2026 (Rechtskraftsbescheinigung) gemäss Artikel 16, Absatz 2 des Anhanges zum Organisationsreglement über Urnenwahlen und Urnenabstimmungen. Es wird festgestellt, dass
- keine Mängel zu beheben sind,
- durch die Wahl keine Unvereinbarkeiten eingetreten sind und
- die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen ist.