Der Gemeinderat Madiswil setzt sich für den Erhalt der AHV-Zweigstelle ein
Der Kanton Bern plant aufgrund einer bundesrechtlichen Reform eine Neuausrichtung der AHV-Zweigstellen. Ab 2029 soll die bisherige Pflicht zur Führung von Gemeindezweigstellen entfallen. Gleichzeitig sind grössere regionale Strukturen und Mindestanforderungen an Personal und Stellenprozente vorgesehen.
Der Gemeinderat Madiswil lehnt die geplanten Änderungen in der vorliegenden Form ab. Die persönliche und niederschwellige Beratung direkt vor Ort ist für die Bevölkerung von grosser Bedeutung – insbesondere für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkten digitalen Kenntnissen und sozial benachteiligte Personen. Ein weiterer Abbau von Dienstleistungen in den Gemeinden kommt für den Gemeinderat deshalb nicht in Frage.
Kritisch beurteilt der Gemeinderat insbesondere die vorgesehenen Mindestgrössen für AHV-Zweigstellen. Diese könnten Zusammenschlüsse und eine zunehmende Zentralisierung fördern und damit die Versorgung im ländlichen Raum schwächen. Für die Organisation der Zweigstellen sollen deshalb die Einwohnerzahl sowie die topografischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Auch die geplante Streichung der allgemeinen finanziellen Entschädigung für Gemeindezweigstellen wird abgelehnt. Die Zweigstellen leisten weiterhin wichtige Beratungs- und Unterstützungsarbeit und entlasten damit die kantonale Ausgleichskasse.
Der Gemeinderat fordert, die bestehenden Strukturen vorerst beizubehalten und eine Neubeurteilung frühestens in zehn Jahren vorzunehmen. Bis dahin sollen die Auswirkungen der Digitalisierung sowie die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung beobachtet werden.
Madiswil versteht sich als kleines Subzentrum zwischen Langenthal und Huttwil und will auch künftig eine wohnortsnahe AHV-Zweigstelle als wichtige Dienstleistung für die Bevölkerung anbieten. Die Stellungnahme der Gemeinde wurde im Rahmen des kantonalen Vernehmlassungsverfahrens eingereicht.