Meldepflicht für Tagesfamilien

4. August 2026


Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern

Betreuen Sie regelmässig tagsüber Kinder unter 12 Jahren in Ihrer eigenen Wohnung gegen Bezahlung? Dann gelten Sie als Tagesfamilie!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Aufnahme von PflegekindernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.(PAVO, SR 211.222.338) eine Meldepflicht für die entgeltliche Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt besteht.

Das bedeutet, dass alle Tagesfamilien sich beim Amt für Integration und Soziales (AIS) anmelden müssen. Diese Meldepflicht ist wichtig, um die Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des AISExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, um den gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen.

Tagesfamilien
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