Tagesschule-Verordnung; Revision per 01.08.2026
Rechtsetzung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern geben wir Ihnen bekannt, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 eine Revision der Tagesschule-Verordnung beschlossen hat. Die Änderungen treten per 1. August 2026 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Madiswil eingesehen und bezogen werden sowie steht unter Downloads untenstehend bereit.
Rechtsmittel: Gegen die Revision der vorstehenden Verordnungen und deren Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau in Wangen a.A. schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Madiswil, 29. Juni 2026 Gemeinderat Madiswil
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| Tagesschule-Verordnung; Revision; Auflageexemplar (PDF, 188 kB) | Download | 0 | Tagesschule-Verordnung; Revision; Auflageexemplar |