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Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026
Informationen
- Beschreibung
Der Gemeinderat lädt die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten der Gemeinde Madiswil zur ordentlichen Gemeindeversammlung ein am
Dienstag, 9. Juni 2026, 20.00 Uhr, Linksmähderhalle, Obergasse 2, Madiswil
Die Unterlagen zu folgenden zu behandelnden Geschäften können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden:
1. Jahresrechnung 2025; Beratung und Genehmigung
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'001'882.62 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 23'100.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2025 beträgt CHF 978'782.62. Der Ertragsüberschuss wäre noch höher ausgefallen, ein Teil davon (CHF 963'302.55) musste jedoch in die finanzpolitische Reserve (zusätzliche Abschreibungen) eingelegt werden. Somit beträgt die effektive Besserstellung gegenüber dem Budget CHF 1'942'085.17. Die grössten Abweichungen präsentieren sich wie folgt:
- Höhere Steuereinnahmen natürliche Personen (Einkommens- + Vermögenssteuern) CHF 375'500.15
- Höhere Steuereinnahmen Grundstück- und Kapitalgewinnsteuern CHF 297'028.65
- Tiefere Beiträge Lastenausgleich Ergänzungsleistung + Sozialhilfe CHF 239'738.85
- Erfolgswirksame Aufwertungsgewinne Anlagen VermögensZentrum VZ CHF 178'854.81
- Höhere Steuereinnahmen Juristische Personen (Gewinnsteuern) CHF 138'478.75
- Höhere Einnahmen Stromverkauf (Energie) CHF 136'041.55
- Minderaufwendungen Werkhof + Gemeindestrassen CHF 101'502.25
- Tiefere Schulkostenbeiträge Oberstufenzentrum + Gymnasium CHF 101'084.00
- Entnahme Spezialfinanzierung Marktwertreserve CHF 100'000.00
- Tiefere Unterhaltskosten Leitungsnetz Elektrizität CHF 71'255.67
- Tiefere Abschreibungen CHF 65'072.83
- Minderaufwand durch Verzögerung altlastenrechtliche Sanierung Schiessanlagen CHF 51'000.00
- Tiefere Stromkosten (Netz, Energie, Abgaben) CHF 48'409.37
- Höherer Beitrag Finanzausgleich CHF 46'772.00
Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 740'492.16 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 25'700.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2025 beträgt CHF 766'192.16.
Die Spezialfinanzierungen (SF) schliessen wie folgt ab:
- SF Wasser: Aufwandüberschuss CHF 25'149.99 (Besserstellung CHF 8'750.01)
- SF Abwasser: Aufwandüberschuss CHF 160'538.48 (Schlechterstellung CHF 52'138.48)
- SF Abfall: Aufwandüberschuss CHF 34'849.58 (Schlechterstellung CHF 10'549.58)
- SF Elektrizität: Ertragsüberschuss CHF 481'928.51 (Besserstellung CHF 266'528.51)
Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 1'900'297.84 gegenüber einem budgetierten Betrag von CHF 3’922'000.00. Die tieferen Investitionsausgaben sind auf verschiedene Projekte zurückzuführen, welche zurückgestellt wurden resp. nicht abgeschlossen werden konnten. Nennenswert sind die Schulraumerweiterung, die Sanierung der Scheinenstrasse in Kleindietwil, der Einlenker Lindenweg/Obergasse im Zusammenhang mit der ÜO Kreuzäcker, der Ausbau des Mostereiwegs, die Sanierung der Wasserleitung Untergässli Nord, die Erschliessung des Baulands am Milanweg und die Sanierung der Verteilkabine II Zielackerstrasse.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung der Jahresrechnung 2025 zuzustimmen. Die Gesamtrechnung kann gratis bei der Finanzverwaltung Madiswil bezogen oder untenstehend heruntergeladen werden.
2. Personalreglement mit Anhang über die Behördenentschädigung; Totalrevision; Beratung und Beschlussfassung
Ein Legislaturziel des Gemeinderates ist die Verbesserung der Behörden- und Verwaltungsorganisation. Nachdem das Organisationsreglement und die Organisationsverordnung (div. Kompetenzerteilungen an das Ratsbüro, etc.) sowie die Personalverordnung (Gehaltsklasseneinreihung und weitere Verbesserungen) umgesetzt werden konnten, steht nun noch das Personalreglement mit Anhang der Behördenentschädigungen zur Revision an. Die nachstehenden Änderungen bieten Verbesserungen für Mitarbeitende und Behördenmitglieder. Folgende Artikel werden im Personalreglement geändert:
- Art. 1: Erklärung, wie das Personalrecht in der Gemeinde Madiswil geregelt wird.
- Art. 3: Klarere Formulierung, wer öffentlich-rechtlich und wer privat-rechtlich angestellt wird.
- Art. 5: Umformulierung von «leitenden Angestellten» in «Kader»
- Art. 6: Der Gemeinderat kann auf die Ausschreibung von offenen Stellen verzichten, wenn dies begründet ist (z.B. interner Wechsel eines Mitarbeitenden)
- Art. 8: Die Personalverantwortlichkeit soll in der Personalverordnung geregelt werden (muss nicht mehr der Gemeindepräsident sein, sondern kann einem Kaderangestellten übertragen werden).
- Art. 11: Umformulierung von «Staatspersonal» in «Kantonspersonal»
- Art. 16: Die Bereiche, welche in der Personalverordnung in der Kompetenz des Gemeinderates geregelt werden, wurden aktualisiert bzw. ergänzt.
- Art. 19: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Für die Kaderangestellten wird eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten ab dem 5. Dienstjahr definiert. Vom 1. bis zum 4. Dienstjahr gilt für Kader eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten.
- Art. 20: Dieser Artikel betreffend Gehaltsklassen und Stufen ist offener formuliert, damit bei Änderungen im kantonalen Recht nicht das Personalreglement extra angepasst werden muss.
- Art. 22: Es wird festgehalten, dass die personalverantwortliche Person Antrag betreffend Besoldungsanpassung (nach den Mitarbeitergesprächen (MAG)) stellen muss (dies ist bisher auch so und wird nun im Reglement festgehalten). Weiter wird generell bestimmt, dass Besoldungsanpassungen in der Regel auf das neue Kalenderjahr erfolgen (wird ebenfalls bereits so gehandhabt).
- Art. 26: Auch dem Kader kann Überzeit ausbezahlt werden (dies wurde auch schon so gehandhabt, und wird nun im Reglement festgehalten).
- Art. 27: Für die Lohnzahlungspflicht bei Abwesenheit sollen für das privatrechtlich angestellte Personal nicht spezielle Regelungen gelten, sondern diejenigen nach schweizerischem Obligationenrecht (OR). Absätze 2 und 3 wurden deshalb gestrichen. Artikel 3, Abs. 5 des Personalreglements ist entsprechend massgebend.
- Art. 27, Abs 4: Ein Arztzeugnis ist bereits nach dem dritten Tag und nicht nach dem fünften Tag einzureichen (heute üblich). Weiter kann dieses auch schon früher verlangt werden, wenn jemand oft wiederholt kurze Krankheitsabsenzen hat.
- Art. 30: Entschädigungen, die das Personal erhält für Tätigkeiten für Aus- und Weiterbildungen für die Lernenden (Erteilen von ÜK-Branchenunterricht, Prüfungsaufsicht, Prüfungsleiter, etc.) während der Arbeitszeit, sollen nicht an die Finanzverwaltung abgeliefert werden müssen. Dies als Anreiz, dass sich überhaupt noch jemand für solche Tätigkeiten einsetzt und zur Verfügung stellt (dies wird bereits seit Jahrzehnten so gehandhabt und ist unbedingt im Reglement festzuhalten).
- Art. 31: Es wird festgehalten, was schon immer galt: Für das Personal gelten die gleichen Regelungen betreffend Spesen wie für die Behördenmitglieder.
- Art. 32: Das neue Reglement tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
- Personalverordnung: Wenn die neuen Bestimmungen des Personalreglements von den Stimmberechtigten gutgeheissen werden, wird der Gemeinderat die Personalverordnung auf 1. Januar 2027 einer Teilrevision unterziehen betreffend Regelung der Personalverantwortlichkeit und Erstellen eines Anhangs für das Funktionendiagramm.
Weiter steht der Anhang zum Personalreglement über die Entschädigungen der Behördenmitglieder ebenfalls zur Genehmigung durch die Stimmberechtigten an. Folgende Änderungen sollen auf den 1. Januar 2027 in Kraft treten:
Art. 1 Jährliche Pauschalentschädigungen
Amt
Entschädigung bisher in Fr.
Entschädigung neu in Fr.
Gemeindepräsident/in
24'000.00
26'000.00
Vize-Gemeindepräsident/in
5'000.00
5'500.00
Gemeinderäte
3'000.00
3'500.00
Präsidium Rechnungsprüfungskommission
nach Aufwand
nach Aufwand gem. Art. 2
Mitglied Rechnungsprüfungskommission
nach Aufwand
nach Aufwand gem. Art. 2
Externe Revisionsstelle
gemäss vereinbarter Entschädigung
Ressortleiter/in Gemeindebetriebe
5'000.00
5'500.00
Ressortleiter/in Bau und Planung
5'000.00
5'500.00
Ressortleiter/in Bildung
5'000.00
5'500.00
Ressortleiter/in Strassen-/ Wasserbau
5'000.00
5'500.00
Ressortleiter/in Finanzen
3'500.00
4'000.00
Ressortleiter/in
Öffentliche Sicherheit3'500.00
4'000.00
Präsidium/Sekretariat/Mitglied in eingesetzter Spezialkommission
nach Aufwand gem. Art. 2
Art. 2 Tag- und Sitzungsgelder für Behördenmitglieder ohne Ressortpauschale
Tätigkeit/Art der Entschädigung
Entschädigung bisher in Fr.
Entschädigung neu in Fr.
Taggeld > 6h
200.00
240.00
Halbes Taggeld > 3h
100.00
120.00
Besondere Aufträge durch den Tag pro Stunde
25.00
30.00
Sitzungen, Besprechungen, Begehungen, etc. pro Mal
30.00
35.00
Abendsitzung bis 3 Stunden pro Sitzung
40.00
45.00
Abendsitzung über 3 Stunden pro Sitzung
50.00
55.00
Sitzungen Gemeinderat pro Sitzung
50.00
55.00
Wahl- und Abstimmungsausschuss: Urnendienst, Auszählen, etc. pro Stunde
20.00
25.00
Zuschlag für Präsidium und Sekretariat, welche keine Pauschalentschädigung erhalten, bzw. für Präsidium und Sekretariat für eingesetzte Spezialkommission gemäss Art. 1, pro Sitzung
doppeltes Sitzungsgeld
doppeltes SitzungsgeldArt. 3 Reisespesen
Art der Entschädigung
Entschädigung bisher in Fr.
Entschädigung neu in Fr.
Grössere Distanzen
Bahnbillet 2. Klasse
Bahnbillet 2. Klasse
Personenwagen pro km
--.70
--.80
Motorrad pro km
--.15
--.20
E-Bike pro km
0.00
--.20
Für Reisen auf dem Gemeindegebiet werden keine Reisespesen ausbezahlt. Ausnahmen können durch den Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin bewilligt werden, wenn ausserordentlich viele Dienstfahrten entstehen.
Art. 4 Mahlzeiten
Art der Entschädigung
Entschädigung bisher in Fr.
Entschädigung neu in Fr.
Bei ganztägigen auswärtigen Sitzungen/Veranstaltungen, pauschal
20.00
25.00
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, das revidierte Personalreglement sowie den überarbeiteten Anhang über die Entschädigung der Behördenmitglieder zu genehmigen.
3. Schiessanlagen Lindenholz, Leimiswil / Scheine, Kleindietwil / Tränke Madiswil; Altlastenrechtliche Sanierungen; Beratung und Genehmigung Kredite
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss das durch den Schiessbetrieb belastete Erdreich bei Schiessanlagen fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Mit der Umsetzung der Motion Salzmann per 1. April 2025 beteiligt sich der Bund neu mit 40 % der anrechenbaren Sanierungskosten für 300-Meter-Schiessanlagen. Die verbleibenden Kosten werden zwischen Gemeinde, Schützenverein und Kanton aufgeteilt. Die Gemeinde trägt 20 % der Restkosten, während sich die Schützenvereine im Kanton Bern pauschal mit CHF 1'000 pro sanierte Scheibe, mindestens jedoch CHF 10'000 pro Anlage, beteiligen. Durch die Fusion der drei Schützenvereine Kleindietwil, Leimiswil und Madiswil zum Verein Sportschützen Lindenholz sind für die Berechnung der Beteiligung des Schützenvereins alle drei Anlagen massgebend. Nicht gedeckte Anteile werden vom Kanton Bern über den Abfallfonds übernommen. Die definitive Kostenaufteilung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA). Das AWA hat die Sanierung der Schiessanlagen Lindenholz (Leimiswil), Scheine (Kleindietwil) und Tränke (Madiswil) bis spätestens Ende 2028 angeordnet. Die aktuellen Kostenschätzungen der Geotest AG belaufen sich aufgrund der Teuerung auf insgesamt CHF 954'400.00 (inkl. MwSt.).Für die Anlage Lindenholz wurde 2018 bereits ein Kredit von CHF 371'000.00 bewilligt. Aufgrund der Teuerung sowie zusätzlicher Kosten für ein erneut einzureichendes Baugesuch (Baubewilligung inzwischen erloschen) wird ein Nachkredit von CHF 45'000.00 benötigt.
Für die Anlagen Scheine (Kleindietwil) und Tränke (Madiswil) wurden bisher noch keine Kredite gesprochen. Dafür sind Kredite von CHF 205'000.00 beziehungsweise CHF 341'000.00 vorgesehen.
Die Sanierungen sollen gemäss Planung im Jahr 2028 durchgeführt werden. Eine gleichzeitige Durchführung aller drei Projekte wird angestrebt, um Synergien bei Planung und Ausführung zu nutzen. Rodungsarbeiten bei der Anlage Lindenholz sind nur ausserhalb der Zeit vom 1. April bis 15. Juli möglich.
Nach Abzug aller Beiträge würden der Gemeinde Kosten von voraussichtlich rund CHF 120'000.00 verbleiben. Aus rechtlichen Gründen müssen die Stimmberechtigten den Bruttokrediten zustimmen. Gemäss Einschätzung des kantonalen Finanzinspektorats gelten die Sanierungen nicht als Investitionen, da kein wertvermehrender Charakter mit mehrjähriger Nutzungsdauer besteht. Die Kosten sind daher über die Erfolgsrechnung zu finanzieren und im Budget 2028 einzustellen.
Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Altlastensanierungen fristgerecht umgesetzt werden können, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung daher die Genehmigung folgender Kredite:
- Sanierung Schiessanlage Lindenholz, Leimiswil, Nachkredit CHF 45'000.00
- Sanierung Schiessanlage Scheine, Kleindietwil, Kredit CHF 205'000.00
- Sanierung Schiessanlage Tränke, Madiswil, Kredit CHF 371'000.00
4. Diverse Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme
Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung folgende Kreditabrechnungen zur Kenntnisnahme:
Betrag in CHF Dorfzentrum Madiswil; Ersatz Heizung Hochwasserschutz Langeten; Kleindietwil, Rohrbach, Huttwil, Projektierung, brutto Hochwasserschutz Langeten, Kleindietwil, Rohrbach, Huttwil; Ausführung brutto, alle Gemeinden Bewilligter Kredit 405'000.00 767'976.40 13'455'000.00 Kosten 309'867.25 400'246.95 12'253'596.10 Unterschreitung 95'132.75 367'729.45 1'201'403.90 Subventionen/Gemeindebeiträge 0.00 21'307.02 11'484'557.75 Effektive Kosten 209'867.25 378'939.93 769'038.35 Begründungen der Kreditunterschreitungen:
Dorfzentrum, Heizungsersatz: Der Ingenieur hat sich bei den Kosten massiv verrechnet.Hochwasserschutz, Projektierung: Die Projektierung hat massiv weniger gekostet als ursprünglich angenommen bzw. berechnet.
Hochwasserschutz, Ausführung: Es konnten diverse Einsparungen gemacht werden.
Das Hochwasserschutzprojekt wurde von Bund, Kanton und weiteren Dritten subventioniert. Die Finanzverwaltung Madiswil hat für die drei beteiligten Gemeinden die Buchhaltung geführt. Für unsere Gemeinde entstanden somit nach Abzug der Subventionen und der Gemeindebeiträge von Huttwil und Rohrbach für Projektierung (CHF 378'939.93) und Ausführung (CHF 769'038.35) Kosten für den Hochwasserschutz in Kleindietwil von insgesamt CHF 1'147'978.28.
5. Orientierungen des Gemeinderates
6. Verschiedenes
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| Jahresrechnung 2025 (PDF, 2.27 MB) | Download | 0 | Jahresrechnung 2025 |