Kopfzeile
Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Stichwortverzeichnis
Inhalt
Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2022
Informationen
- Beschreibung
Die ordentliche Gemeindeversammlung hat stattgefunden am
Dienstag, 14. Juni 2022, 20.00 Uhr, Gemeindesaal, Dorfzentrum, Madiswil
An der Versammlung haben 56 Stimmberechtigte (2.22%) teilgenommen und über folgende Geschäfte befunden:
1. Jahresrechnung 2021; Beratung und Genehmigung
Der Gesamthaushalt der Jahresrechnung 2021 schliesst mit einem Aufwand von CHF 14'429'165.35 und einem Ertrag von CHF 14'911'731.61 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 482'566.27 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 697'200.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2021 beträgt somit CHF 1'179'766.27. Dies ist u.a. auf folgende Ereignisse zurückzuführen:
- Tieferer Sachaufwand (vor allem Unterhalt) CHF - 457'922.91
- Tiefere Abschreibungen CHF - 128'689.71
- Minderaufwand Lastenausgleich Sozialhilfe CHF - 178’077.80
- Minderaufwand Lastenausgleich öffentlicher Verkehr CHF - 69'431.00
- Höhere Einkommenssteuern natürliche Personen CHF - 277'058.70
- Höherer Gewinnsteuern juristische Personen CHF - 136'249.05
- Höhere Grundstückgewinnsteuern CHF - 60'902.10
- Gewinn Anlagen VZ (Anteil, der erfolgswirksam verbucht wurde) CHF - 217'601.08
- Höhere Lehrergehälter CHF 73'563.50
- Höherer Beitrag an Oberstufenzentrum Kleindietwil CHF 178'913.80
- Einlage in finanzpolitische Reserve (zusätzliche Abschreibungen) CHF 331'986.84
Der allgemeine Haushalt (Steuerhaushalt) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 82'113.20 ab. Gegenüber dem Budget bedeutet dies eine Besserstellung von CHF 905'913.20, da ein Aufwandüberschuss vorausgesagt wurde. Grundsätzlich hätte ein Ertragsüberschuss von CHF 414'100.04 resultiert. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen mussten jedoch zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden, sodass der Ertragsüberschuss geringer ausfällt. Auch die Spezialfinanzierungen schliessen alle besser ab als budgetiert:
- SF Wasser: Ertragsüberschuss CHF 65'746.78 (Besserstellung CHF 53'246.78)
- SF Abwasser: Ertragsüberschuss CHF 31'319.64 (Besserstellung CHF 67'819.64)
- SF Abfall: Ertragsüberschuss CHF 10'997.48 (Besserstellung CHF 12'097.48)
- SF Elektrizität: Ertragsüberschuss CHF 292'389.17 (Besserstellung CHF 140'689.17)
Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 982'661.48 gegenüber einem budgetierten Betrag von CHF 2'832'000.00. Die tieferen Investitionsausgaben sind auf verschiedene Projekte zurückzuführen, welche sich verzögert haben resp. noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nennenswert sind die Sanierung der Bahnhofstrasse in Kleindietwil, der Erweiterungsbau des Werkhofs und das Hochwasserschutzprojekt Oberes Langetental.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung der Jahresrechnung 2021 zuzustimmen.
--> Beschluss: Die Jahresrechnung 2021 wird einstimmig genehmigt.
2. Volksschule Madiswil; Schulsozialarbeit; Weiterführung, Vertragsabschluss mit Trägerverein offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau (ToKJO); Beratung und Genehmigung wiederkehrender jährlicher Beitrag von CHF 21'000.00
Nach Abschluss einer erfolgreichen dreijährigen Pilotphase kann festgestellt werden, dass die Schulsozialarbeit sich an der Volksschule Madiswil bewährt hat und ein wichtiger Bestandteil unserer Schule geworden ist. Die Schulkommission hat deshalb mit dem «Trägerverein offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau» (ToKJO) eine neue Leistungsvereinbarung ausgearbeitet. Die Arbeiten der Schulsozialarbeit erstrecken sich auf folgende Bereiche:
- Rekrutierung, Koordination und Begleitung von Personal
- Umsetzung der Beratung und Unterstützung (Einzelne und Gruppen)
- Prävention und Früherkennung
- Begleitung von Lehrpersonen und Schulleitung
- Beratung von Eltern
Die neue Leistungsvereinbarung mit ToKJO soll per 1. August 2022 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Kosten werden aufgrund der Schülerzahlen berechnet und betragen momentan CHF 21'000.00 jährlich. Auf Ende eines Schulsemesters kann die Leistungsvereinbarung jederzeit mit einer gegenseitigen Kündigungsfrist von 6 Monaten aufgelöst werden. Da die jährlich wiederkehrenden Kosten über CHF 20'000.00 liegen, haben die Stimmberechtigten über den Abschluss der Leistungsvereinbarung mit ToKJO zu befinden.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die vorliegende Leistungsvereinbarung zu genehmigen und die jährlich wiederkehrenden Kosten von aktuell CHF 21'000.00 auf unbestimmte Zeit zu bewilligen.
--> Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderates wird grossmehrheitlich entsprochen.
3. Kinder- und Jugendarbeit; Anschluss an die Regionale offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau; Vertragsabschluss mit der Stadt Langenthal, Beitritt zum Trägerverein offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau (ToKJO); Beratung und Genehmigung wiederkehrender jährlicher Beitrag von CHF 22'000.00
Im letzten Jahrzehnt wurde durch den Gemeinderat Madiswil verschiedene Male ein Beitritt zum Trägerverein offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau (ToKJO) abgeklärt und immer wieder abgelehnt. Der Grund dafür war bis jetzt, dass in Madiswil viele Angebote für die Jugendlichen bestehen und das Angebot von ToKJO keinem Bedürfnis entsprach.
Mit den Verantwortlichen der Kinder- und Jugendarbeit von ToKJO wurde letzten Herbst das Angebot erneut besprochen. Bezugnehmend auf den Presseartikel vom 30. Juni 2021 «Töfflirennen auf Tartan» beim Schulhaus Neumatt wurden die Angebote, welche ToKJO in solchen Fällen bietet, aufgezeigt. Auch die vielfälltigen weiteren Angebote des Vereins für die Jugendlichen wurden vorgestellt. Erfahrungen zeigten, dass sich das Verhalten der Jugendlichen zu früher durch den Einfluss der «Social Media» grundlegend geändert hat. Sollte sich die Gemeinde für das Angebot von ToKJO entscheiden, würde eine Jugendarbeiterin bzw. ein Jugendarbeiter fix für die Gemeinde Madiswil arbeiten.
Das Angebot ist lastenausgleichsberechtigt für Kinder/Jugendliche von 0 bis 20 Jahre. Der Kanton leistet CHF 70.00 pro Kind und die Gemeinde CHF 30.00. Nach aktuellem Stand der Einwohner/innen in dieser Alterskategorie sind damit jährliche Kosten für Madiswil von rund CHF 22'000.00 zu erwarten. Zusätzlich sind Räume zur Verfügung zu stellen (beispielsweise der vorhandene Jugendraum im Dorfzentrum Madiswil).
Die Verantwortlichen von ToKJO teilen weiter mit, aktuell laufe der Mitwirkungsprozess für die Leistungsvereinbarungen ab 2023 mit dem Kanton. Auf diesen Zeitpunkt hin wäre es ideal, wenn unsere Gemeinde nochmals einen Beitritt prüfen könnte.
Der Gemeinderat hat daraufhin folgendes festgestellt:
- Das Verhalten der Jugendlichen habe sich zu früher durch die vielen «Sozialen Medien» grundlegend verändert. ToKJO habe das Problem erkannt und könne wo nötig helfen.
- Die Kinder- und Jugendarbeit könne die Erkenntnisse und Probleme, welche aus der Schulsozialarbeit bekannt seien, weiterführen.
- Der Zusammenarbeitsvertrag sei auf vier Jahre befristet. Falls man finde, dass die Kinder- und Jugendarbeit nicht den gewollten Nutzen erziele, könnte auf das Angebot auch wieder verzichtet werden.
- Es sei wichtig, dass die Jugendlichen ihre Räume hätten. Alles zu verbieten sei nicht gut. Beim Schulhaus müsse man zwischendurch Präsenz zeigen und mitteilen, was erlaubt sei und was nicht. Sollte die Gemeinde dies nicht selber können, müsse Hilfe von Dritten, wie zum Beispiel von ToKJO, geholt werden.
Die Stadt Langenthal ist Sitzgemeinde der offenen Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau. Mit ToKJO hat die Stadt eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Arbeiten des Vereins werden also von der Stadt Langenthal sowie von kantonaler Seite her ordentlich beaufsichtigt.
Der Gemeinderat findet, das Angebot von ToKJO entspreche heute einem Bedürfnis für unsere Jugendlichen. Den Stimmberechtigten wird deshalb beantragt, den Gemeinderat zu ermächtigen, mit der Stadt Langenthal auf eine Zeit von vier Jahren einen Zusammenarbeitsvertrag betreffend Beitritt zur offenen Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau abzuschliessen sowie dem Verein ToKJO beizutreten. Weiter wird beantragt, dafür einen jährlich wiederkehrenden Kredit von CHF 22'000.00 zu bewilligen.
--> Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderates wird grossmehrheitlich entsprochen.
4. Sozialdienst oberes Langetental; Übertragung Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe; Beratung und Beschlussfassung über entsprechende Zweckänderung des Organisationsreglements des Verbandes
Schon seit längerer Zeit möchte die Gemeindeverwaltung Madiswil die Aufgaben der Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung für Klienten, welche nicht Sozialhilfeleistungen beziehen, dem Sozialdienst übertragen. Seit dem Jahr 2013 hat die Gemeindeschreiberei die Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz dem Kanton übertragen. Es wird zunehmend schwieriger, solche Fälle zu bearbeiten. Für die geringen Anzahl Fälle müssen Kurse besucht und zeitaufwendige Statistiken geführt werden. Dem Sozialdienst wurde nahegelegt, für die am Gemeindeverband Sozialdienst oberes Langetental angeschlossenen Gemeinden die Möglichkeit zu schaffen, die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe, welche die Gemeinden bearbeiten müssen, zu übernehmen.
In den letzten Monaten hat der Verbandsrat des Sozialdienstes oberes Langetental nun entsprechende Abklärungen getroffen und eine Totalrevision des Organisationsreglements (OgR) des Verbandes durchgeführt. Wesentliche inhaltliche Änderung stellt einzig die folgende Zweckerweiterung in Art. 2 Abs. 3 dar: «Der Verband übernimmt auf Antrag von Einwohnergemeinden Aufgaben gemäss dem Gesetz für Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Der Verbandsrat entscheidet über die Annahme der Anträge und regelt die Kostenfolge in einem separaten Vertrag. Die Kosten sind vollumfänglich vom Auftraggeber zu tragen». Mit dieser Änderung des Organisationsreglements ist es dem Sozialdienst oberes Langetental möglich, die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe der Gemeinden zu übernehmen. Gemäss Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bedarf diese Änderung bzw. Aufgabenerweiterung der Genehmigung an den Gemeindeversammlungen. Aufgrund dieser Zweckänderung muss das OgR des Verbandes den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet werden und ist vor der Versammlung 30 Tage aufzulegen.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung dieser Zweckänderung des Organisationsreglements des Sozialdienstes zuzustimmen und somit zu ermöglichen, dass die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe vollständig an den Sozialdienst übertragen werden kann.
--> Beschluss: Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.
5. Elektrizitätsversorgung; Verkabelung Freileitung Zielacker-Färech-Bürgisweyer; Beratung und Genehmigung Kredit CHF 825'000.00
Das Gebiet Zielacker, Färech und Bürgisweiher ist heute durch eine Mittelspannungsfreileitung 16 kV ab der Transformatorenstation (TS) Zielacker erschlossen. Die Transformierung erfolgt durch Maststationen (Stangentrafo) im Färech und Bürgisweiher. Die bestehenden Freileitungen sind unterhaltsintensiv und anfälliger auf schwere Witterungseinflüsse. Ebenfalls behindern die Stangen die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Kulturen. Während die Freileitungen periodisch (alle drei Jahre) überprüft und wo nötig instand gestellt wurden, haben die beiden Maststationen im Färech und Bürgisweiher das technische Alter überschritten, die Ersatzteilbeschaffung wird immer schwieriger. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund im Jahr 2021 einen Planungskredit von CHF 25'000.00 für die Ausarbeitung eines Projekts für die Verkabelung der Mittelspannungsfreileitung 16 kV Zielacker, Färech, Bürgisweiher, bewilligt.
Das Projekt inkl. Kostenschatzung wurde inzwischen von den Industriellen Betrieben Langenthal, ausgearbeitet. Ebenfalls wurde das Plangenehmigungsverfahren beim eidgenössischen Starkstrominspektorat eingereicht. Die schriftlichen Zustimmungen der betroffenen Grundeigentümer für die Durchleitung liegen grösstenteils ebenfalls vor. Im Investitionsplan sind für die Jahre 2021-2023 für diese Verkabelung insgesamt CHF 535'000.00 eingestellt.
Das Projekt sieht vor, die Mittelspannungsleitung zwischen der TS Zielacker und dem Bürgisweiher durch eine Kabelleitung zu ersetzen. Diese soll im konventionellen Grabenbau verlegt werden. Parallel dazu wird ein Kabelschutzrohr (d=60 mm) für eine allfällige Erschliessung durch ein Glasfaserkabel verlegt. Im Gebiet des Färech können die Kabel voraussichtlich teilweise in bestehende Rohranlagen eingezogen werden. An der Ghürnstrasse und auf dem westlichen Teil des Parkplatzes im Bürgisweiher ist je eine TS mit Reserveplatz vorgesehen. Ab den jeweiligen Stationen werden die Niederspannungsfreileitungen durch Kabelleitungen zur Erschliessung der Liegenschaften ergänzt. Ebenfalls im Bürgisweiher erfolgt der Zusammenschluss an die erdverlegte Ringleitung ins Ghürn, so dass die Einspeisung sowohl über Mättenbach wie auch über den Bürgisweiher erfolgen kann.
Kosten:
Vorprojekt / Projekt / Planvorlage ESTI
CHF 10’000.00
Plangenehmigungsverfahren
Nebenkosten
Annahme Bauverwaltung
CHF 15'000.00
Ausführung inkl. Ingenieurarbeiten
Kostenzusammenstellung IBL
CHF 700'000.00
Inkonvenienz Entschädigungen
Bodenschutz
Annahme Bauverwaltung
CHF 25'000.00
Zwischentotal
CHF 750'000.00
Projektreserve
10%
CHF 75'000.00
Total Investitionskredit
CHF 825'000.00
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten dem vorstehenden Projekt zuzustimmen und den Investitionskredit von CHF 825'000.00 zulasten der Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung zu genehmigen.
--> Beschluss: Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.
6. Elektrizitätsversorgung; Einführung intelligentes Messsystem (Smart Meter); Beratung und Genehmigung einmaliger Kredit CHF 715'000.00 und jährlich wiederkehrender Kredit CHF 21'000.00; Beratung und Genehmigung
Viele Jahre haben die alten Stromzähler zuverlässig ihren Dienst verrichtet. Nun entsprechen diese aber nicht mehr dem Stand der Technik und müssen ausgetauscht werden. Diese werden durch intelligente Stromzähler, sogenannte «Smart Meter» ersetzt. Die neuen Stromzähler haben jedoch viele Vorteile. Doch warum braucht es überhaupt neue Stromzähler?
- Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 braucht es Stromzähler, die dem Stand der Technik entsprechen. Deshalb verpflichtet das Stromversorgungsgesetz die Netzbetreiber - und so auch unsere Elektrizitätsversorgung Madiswil - dazu, die alten Stromzähler bis ins Jahr 2027 durch «Smart Meter» zu ersetzen.
- Diese neuen Stromzähler machen die Stromversorgung und die Stromnetze langfristig effizienter und damit günstiger. Die Netzbetreiber erhalten dank den «Smart Meter» Informationen, welche sie brauchen, um das Stromnetz zu optimieren und damit Kosten zu senken. Damit kann das Stromnetz künftig auch mehr dezentrale erneuerbare Energiequellen aufnehmen.
Die für die Elektrizitätsversorgung Madiswil zuständige Kommission der Gemeindebetriebe hat sich deshalb mit der Thematik auseinandergesetzt und verschiedene Varianten geprüft. Für unsere Elektrizitätsversorgung soll die Umstellung innerhalb der Jahre 2023 bis 2025 erfolgen. Die Zählerdaten werden via gesicherter Funkübertragung in regelmässigen Abständen an den Netzbetreiber gesandt. Eine Zählerablesung vor Ort wird daher zukünftig nicht mehr nötig sein. Damit das ganze System einheitlich betrieben werden kann, müssen alle Zähler ersetzt werden.
Einmalige Kosten
Komponenten
(Zähler + Zubehör + EDV)
Zähler, Zubehör, EDV und Projektmanagement
CHF 450'000.00
Prozess
Projektkommunikation; Zähler Aus- und Einbau
CHF 200'000.00
Zwischentotal
CHF 650’000.00
Projektreserve
10%
CHF 65'000.00
Total Investitionskredit
CHF 715’000.00
Wiederkehrende Kosten
Total Wiederkehrende Kosten
Messsysteme; Lizenzen EDV, Kundenportal
CHF 21’000.00
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Umrüstung auf «Smart Meter» zuzustimmen und dafür einmalig einen Kredit von CHF 715'000.00 und jährlich wiederkehrend einen solchen von CHF 21'000.00 zulasten der Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung zu genehmigen.
--> Beschluss: Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.
7. Diverse Kreditabrechnungen; Genehmigung und Kenntnisnahme
Der Gemeinderat unterbreitet die Abrechnungen über nachstehende Kredite, welche der Gemeindeversammlung vorzulegen sind:
- Sanierung Trafostation Laubenplatz; Überschreitung CHF 2'452.29
- Wasserversorgung Weinstegen, Neuerschliessung; Überschreitung CHF 1'088.10
- Dachsanierung Schulhaus Homatt, Kleindietwil; Unterschreitung CHF 119'052.10
- Schulhaus Neumatt; Sanierung Sportplatz; Überschreitung CHF 4'244.50
- Sanierung Zelgweg, Kleindietwil; Unterschreitung CHF 2'737.00
Der Versammlung wird beantragt, die Kreditabrechnungen zu genehmigen.
--> Beschluss: Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.
8. Orientierungen des Gemeinderates
- Abfallreglement; Revision betreffend Grüngutentsorgung9. Verschiedenes
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Jahresrechnung_2021.pdf (PDF, 2.83 MB) | Download | 0 | Jahresrechnung_2021.pdf |