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Überbauungsordnung Kreuzäcker; Änderung Baureglement Art. 31b; Verabschiedung durch den Gemeinderat zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR)
Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Kreuzäcker (bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften und Erläuterungsbericht) vom 8. Januar 2026 bis 6. Februar 2026 öffentlich aufgelegt.
Ebenfalls wurde die Änderung des Baureglements von Artikel 31b (ZPP 2 Kreuzäcker «Einfahrten» statt «Wegfahrten» zur/von Obergasse für LKW) im selben Zeitraum öffentlich aufgelegt. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen des geringfügigen Änderungsverfahrens gemäss Art. 122, Abs. 7 der Bauverordnung des Kantons Bern.
Gegen die öffentlich aufgelegten Planungen zur Überbauungsordnung Kreuzäcker sowie gegen die Änderung von Art. 31b des Baureglements wurden keine Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht.
Der Gemeinderat hat die Unterlagen zuhanden der kantonalen Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung, verabschiedet.