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Feuerungskontrolle im Kanton Bern; Liberalisierung; Kantonaler Vollzug per 1. August 2025
Das Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz teilt mit, der Grosse Rat des Kantons Bern habe am 8. März 2023 die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt haben.
Die Gemeinden sind bis heute für den Vollzug beauftragt. Mit der Gesetzesänderung wird dieser auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen sowie die Sanierungsverfahren ab dem 1. August 2025 nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hat deshalb den Vertrag aus dem Jahr 2017 mit Feuerungskontrolleur Rolf Flückiger, Kaminfeger, Huttwil, per 31. Juli 2025 gekündigt.