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Überbauungsordnung Kreuzäcker; Aufhebung Planung vom 11.06.2001; Verabschiedung neue Überbauungsordnung «Kreuzäcker» zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
Das Planungsbüro georegio AG reicht im Namen der Grundeigentümer der Parzellen Nr. 1199 und 2141 die Überbauungsordnung Kreuzäcker ein. Die Unterlagen entsprechen nach der ersten Prüfung durch den Gemeinderat den Vorschriften (inkl. Rechtsabbiegespur vom Lindenweg in die Obergasse).
Die schlussendlich genehmigte Überbauungsordnung bildet die Grundlage, damit die Grundeigentümer bzw. die Bauherrschaften entsprechend mittels Baugesuch die gewünschten Bauten und Anlagen erstellen können. Der Gemeinderat hat die Planung nun dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur Vorprüfung eingereicht.
In diesem Zusammenhang muss die Überbauungsordnung Kreuzäcker vom 11. Juni 2001, welche immer noch in Kraft ist, aufgehoben werden. Der Gemeinderat hat den entsprechenden formellen Beschluss zur Aufhebung der Pläne und Vorschriften gefällt. Der Kanton hat diese Aufhebung nun noch abzusegnen (siehe Downloads untenstehend). Die Unterlagen betreffend Aufhebung liegen während 30 Tagen, das heisst bis am 05.08.2024, öffentlich auf. Gegen die Aufhebung kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache beim Gemeinderat Madiswil erhoben werden.
Die von der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 verabschiedete Ortsplanungsrevision, enthaltend Gewässerraumausscheidung und Anpassungen Baureglement inklusive Zone mit Planungspflicht (ZPP) Kreuzäcker, ist nach wie vor beim AGR des Kantons Bern zur Genehmigung hängig. Begründet wird die lange Wartezeit durch personelle Engpässe. Das AGR hat nun zugesichert, die neue Überbauungsordnung Kreuzäcker der gesetzlich vorgeschriebenen Vorprüfung zu unterziehen, auch wenn die Genehmigung des Baureglements mit den ZPP Bestimmungen noch aussteht. Nach der Vorprüfung findet eine öffentliche Auflage der Pläne und Vorschriften statt. Danach erfolgt die definitive Genehmigung durch das AGR. Die Bevölkerung wird also nochmals zu gegebener Zeit die Möglichkeit erhalten, die neuen Überbauungsvorschriften für den Kreuzäcker öffentlich einzusehen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Aufhebung UeO Kreuzäcker 2001 (PDF, 201.49 kB) | Download | 0 | Aufhebung UeO Kreuzäcker 2001 |
Ueberbauungsordnung Kreuzäcker 2001 (PDF, 4.58 MB) | Download | 1 | Ueberbauungsordnung Kreuzäcker 2001 |