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Abfallverordnung-Tarif; Teilrevision per 1. Januar 2025; Senkung Grundgebühren, Einführung Gebühren für Grüngutentsorgung
Der Gemeinderat hat in eigener Kompetenz, aufgrund des neuen Grüngutabfallkonzeptes, welches die Strassen- und Wasserbaukommission per 1. Januar 2025 beschlossen hat, die Abfallverordnung einer Teilrevision unterzogen. Die Grundgebühr wurde neu einheitlich auf CHF 40.00 pro Jahr und Haushalt festgelegt (bisher CHF 54.00 für 1+2 Zimmerwohnungen, CHF 72.00 für 3-6 Zimmerwohnungen und CHF 96.00 für Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser). Weiter wurde für die Grüngutentsorgung eine Gewichtsgebühr von 30 Rappen pro kg beschlossen.
Der revidierte Erlass liegt öffentlich bei der Gemeindeschreiberei vom 05.07.2024 bis 05.08.2024 auf und kann untenstehend unter "Downloads" eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen die Revision der Verordnung und deren Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau in Wangen a.A. schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Zugehörige Objekte
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Abfallverordnung 2013 - Revision 2025 (PDF, 252.22 kB) | Download | 0 | Abfallverordnung 2013 - Revision 2025 |