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Allgemeine Auskünfte
Jede Person hat ein Recht auf Auskunft und Einsicht in amtliche Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Die kantonale Gesetzgebung über die Information der Bevölkerung und den Datenschutz bleiben vorbehalten.
Adressauskunft (Einzelauskunft)
Die Gemeindeverwatlung Madiswil gibt auf schriftliches Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- resp. Wegzugs und Jahrgang einer Einzelperson bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen (Interessensnachweis beilegen).
Listenauskünfte
Listenauskünfte bedürfen eines schriftlichen Gesuches an die Gemeindeverwaltung Madiswil, Obergasse 2, Postfach 18, 4934 Madiswil.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 062 957 70 70 | gemeindeschreiberei@madiswil.ch |
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