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Teilrevision Ortsplanung; Teilrechtskraftbescheinigung
Es wird festgestellt, dass die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Verfügung vom 12. Dezember 2024 genehmigte Teilrevision der Ortsplanung Madiswil, bestehend aus den Anpassungen der Überbauungsordnung (UeO) «Kreuzäcker Süd», der Teilrevision der Gewässerräume, der Änderung des Baureglements sowie der Zonenplanänderung (ZPP) 2 «Kreuzäcker» und der Aufhebung der Überbauungsordnung (UeO) «Kreuzäcker» vom 11. Juni 2001, insoweit in Teilrechtskraft erwachsen ist, als sie nicht die Festlegung des Gewässerraums im Zonenplan «Gewässerräume Süd» vom 1. Dezember 2022 bei den folgenden eingedolten Fliessgewässerabschnitten betrifft: beim Nebengewässer (kantonale Gewässernummer 96634) im Bereich der Parzellen Madiswil 3 (Kleindietwil) Gbbl. Nrn. 329, 20, 248 sowie beim Grauesteibach (kantonale Gewässernummer 96550) im Bereich der Parzelle 247.