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Elektrizitätsversorgung - Rechtsetzung Stromtarife 2026
Elektrizitätsversorgung – Gebührentarif für Gebrauchsgebühren
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern wird bekannt gegeben, dass die Kommission der Gemeindebetriebe am 26. August 2025 den Gebührentarif für Gebrauchsgebühren (Elektrizitäts- und Netznutzungstarife) beschlossen hat.
Der neue Tarif tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Der Erlass kann bei der Bauverwaltung eingesehen und bezogen werden oder steht untenstehend zum Download zur Verfügung.
Rechtsmittel: Gegen das Inkrafttreten des beschlossenen Tarifes kann innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau in Wangen a.A. schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Madiswil, 26. August 2025 Kommission der Gemeindebetriebe
Zugehörige Objekte
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Stromtarif - Gebührentarif für Gebrauchsgebühren 2026 (PDF, 211.51 kB) | Download | 0 | Stromtarif - Gebührentarif für Gebrauchsgebühren 2026 |