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Informationen AHV-Zweigstelle
Auszug aus Ihrem individuellen-Konto (IK) / AHV-Versicherungsausweis
Was ist ein individuelles Konto (IK)?
Auf einem individuellen Konto (IK) werden die AHV-pflichtigen Einkommen jeder einzelnen versicherten Person festgehalten. Das individuelle Konto (IK) ist die Grundlage zur Berechnung von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV).
Wie überprüfe ich, ob meine Einkommen der Ausgleichskasse gemeldet wurden?
Ein IK-Auszug ist bei jeder Ausgleichskasse online oder schriftlich bestellbar. Mit einem IK-Auszug kann überprüft werden, ob beispielsweise Arbeitgebende die Einkommen der Beschäftigten an die Ausgleichskasse gemeldet haben.
Hinweise
- Die Einkommen des aktuellen Jahres werden erst im Folgejahr verbucht
- Auf dem IK-Auszug sind keine Angaben zu zukünftigen Leistungen vorhanden
Wir empfehlen einen IK-Auszug zu bestellen, wenn
- Sie noch nie einen IK-Auszug bestellt haben
- Sie innerhalb der letzten 5 Jahre Beiträge nachzahlen möchten
- Sie zweifeln, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre Einkommen ordentlich deklariert
Wie erkenne ich eine Beitragslücke?
Eine Beitragslücke entsteht, wenn das Mindesteinkommen pro Kalenderjahr ab 21-jährig bis zum Referenzalter (65) nicht erreicht wurde.
Beitragslücken führen zu einer lebenslangen Kürzung der Leistungen und können maximal 5 Jahre rückwirkend nachbezahlt werden.
Fehlt Ihnen jedoch ein Einkommen auf Ihrem IK-Auszug und kann dieses mit einem Lohnausweis oder mittels Lohnabrechnungen belegt werden, werden diese Jahre individuell geprüft.
AHV-Versicherungsausweis
Der Versicherungsausweis hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person. Grundsätzlich muss kein Versicherungsausweis beantragt werden, da sich die AHV-Nummer auf der Krankenversicherungskarte befindet.
Ein neuer Versicherungsausweis wird auf Anfrage ausgestellt, wenn
- einer Person eine AHV-Nummer zugeteilt wird
- die Personalien geändert haben oder falsch sind (z.B. durch Heirat oder Scheidung)
- dieser gestohlen wurde oder verloren ging
- dieser nicht mehr lesbar ist
Wir empfehlen
- den Versicherungsausweis nicht im Geldbeutel aufzubewahren
- alte Ausweise (graue Karte) nicht zu vernichten
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.akbern.ch. Bei Fragen steht Ihnen die AHV-Zweigstelle ebenfalls gerne zur Verfügung.
AHV-Zweigstelle Madiswil
Obergasse 2
4934 Madiswil.
062 957 70 70