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Briefliche Abstimmung
Jeweils am Wahl- und Abstimmungswochenende ist die Abgabe der Kuverts wie folgt möglich:
- Bis Freitag, 16.00 Uhr, Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung
- Bis Samstag, 18.00 Uhr, Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung
- Die Postsendungen, welche bis und mit Samstag eingehen, können ebenfalls berücksichtigt werden.
Achtung: Beachten Sie bitte, dass bei der brieflichen Stimmabgabe die Ausweiskarte unterzeichnet sein muss! Die Stimm- oder Wahlzettel sowie die Ausweiskarte sind in den entsprechenden Rückantwortkuverts zurückzusenden. Fehlt die Unterschrift oder kommt das Material im falschen Kuvert an, ist die Stimmabgabe leider ungültig!