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Änderung Baureglement Art. 31b); Überbauungsordnung Kreuzäcker 2024; öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Madiswil hat die Überbauungsordnung Kreuzäcker 2024 sowie eine damit verbundene Änderung des Baureglements beschlossen. Wesentlicher Bestandteil ist die Anpassung der Erschliessung für die Anlieferung des Migros-Verkaufsgeschäfts: Künftig erfolgt diese über Einfahrten ab der Obergasse anstelle von Wegfahrten in die Obergasse. Dies, weil die Sichtwinkel für Wegfahrten nicht genügen. Das Einbahnregime für LKWs wird beibehalten. Die entsprechende Änderung des Baureglements kann im vereinfachten Verfahren erfolgen und wird bei der Gemeindeschreiberei Madiswil öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen zur Überbauungsordnung, bestehend aus Überbauungsvorschriften, Überbauungsplan und Erläuterungsbericht, wurden durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern vorgeprüft und wurden anschliessend durch das Planungsbüro überarbeitet. Inzwischen liegen die bereinigten Dokumente vor, welche der Gemeinderat genehmigt hat und ebenfalls bereit sind für die öffentliche Auflage.
Diese findet in der Zeit vom 8. Januar bis 6. Februar 2026 statt. Nach Abschluss des Auflageverfahrens werden die Unterlagen dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Umsetzung des zugesicherten Rechtsabbiegers vom Lindenweg in die Obergasse. Der Gemeinderat unterstützt diese Massnahme nach wie vor sehr und wird nach Genehmigung der Überbauungsordnung die Planung und Umsetzung vorantreiben.