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Verbrennen von Abfällen
Trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn nur wenig Rauch entsteht. Sollten trockene Ast- und Holzhaufen verbrannt werden, sind diese vorher umzuschichten (Unterschlupf für Kleintiere wie Igel, usw.). Zum Anfeuern ist Papier zulässig, aber nur in kleinen Mengen. Das Verbrennen aller übrigen Abfälle ist verboten.
Je nach Trockenheit werden Feuerverbote erlassen. Erkundigen Sie sich jeweils entsprechend auf der Gemeindewebseite (www.madiswil.ch).