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Steuererklärung 2025 - wichtige Fristen
Die Steuererklärung für das Jahr 2025 steht an. Bitte beachten Sie folgende Einreichefristen:
- 15. März 2026: unselbständig Erwerbende
- 15. Mai 2026: selbständig Erwerbende
Fristverlängerungen
Gesuche können schriftlich an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Dienstleistungszentrum, 3400 Burgdorf, eingereicht oder – am einfachsten – online über www.taxme.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst werden.
Kosten für Fristverlängerungen
- Bis 15. Juli: online kostenlos / schriftlich CHF 20.–
- Bis 15. September: online CHF 20.– / schriftlich CHF 40.–
- Bis 15. November: online CHF 40.– / schriftlich CHF 60.–
Die Steuererklärung online ausfüllen
Es wird sehr empfohlen, die Steuererklärung online auszufüllen (www.taxme.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Das Online-Programm ist einfach aufgebaut. Die Daten lassen sich beliebige Male verändern (sofern Sie die Daten noch nicht freigegeben haben).
Der Einstieg erfolgt über BE-Login mit AGOV: Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. Mehr zu AGOV im Kanton Bern unter www.be.ch/agovExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wie die Steuererklärung auch immer ausgefüllt wird, wir danken den Steuerpflichtigen für die fristgerechte Einreichung der Dokumente.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Flyer Steuererklärung 2025 (PDF, 1.33 MB) | Download | 0 | Flyer Steuererklärung 2025 |