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Hundetaxe 2022
Aufgrund des kantonalen Gesetzes über die Hundetaxe ist für jeden mindestens sechs Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Stichtag ist der 1. August. Die Taxen betragen gemäss Gebührenverordnung der Gemeinde Madiswil jährlich CHF 100.00 pro Tier und ab vier Hunden pauschal CHF 300.00.
Wir bitten die Hundehalter/innen, beim Tierarzt zu prüfen, ob eine Tollwut-Schutzimpfung für den Hund nötig ist oder nicht.
Registrierung von Hunden: Die Verantwortung für die Kennzeichnung und Registrierung liegt bei den Hundehalter/innen. Adressänderungen (Zuzug oder Wegzug) sind der Identitas AG in Bern (AMICUS) durch die Hundehalter/innen zu melden (Tel. 0848 777 100, Mail: info@amicus.ch).
Die Hundetaxe für das Jahr 2022 wird wiederum mit Rechnung eingezogen. Wenn Sie keinen Hund mehr besitzen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Falls Sie keine Rechnung für Ihren Hund erhalten, sind Sie verpflichtet, den Hund bei der Gemeindeschreiberei Madiswil anzumelden (Tel. 062 957 70 70). Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.