Kopfzeile
Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Starke Waldbrandgefahr
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Das von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern des Kantons Bern am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es sind keine sonstigen Feuer im Freien gestattet.
Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
NGA_20220804_Disposition_BE.pdf | Download | 0 | NGA_20220804_Disposition_BE.pdf |